Natura-Laux
Jeanette Laux, Heilpraktikerin
“Nicht die Krankheit, sondern der Mensch der die Krankheit hat, wird behandelt”
© Natura Laux, Inh. Jeanette Laux - IMPRESSUM -
Honorare
Behandlungskosten beim Heilpraktiker orientieren sich am Umfang einer Untersuchung und Behandlung,
dem entsprechen Zeitaufwand, der Therapie und den einzusetzenden Material- und Technikkosten.
Ich informiere Sie vor Behandlungsbeginn über die bevorstehenden Kosten.
Der Heilpraktiker schließt mit seinem Patienten einen Dienstvertrag ab, der den Heilpraktiker zur Leistung
der versprochenen Dienste (Behandlung der Krankheit mit dem Ziel der Linderung und Heilung in
Abhängigkeit der körpereigenen Regulationskräfte) und den Patienten zur Leistungsvergütung verpflichtet.
Die Gebühren- / Honorarübersicht liegt in meiner Praxis aus.
Der Patient zahlt die Behandlungskosten jeweils im Anschluss an die Behandlung und muss eventuell
auch mit Kosten der verordneten Medikamente rechnen.
Ich weise darauf hin, dass Behandlungskosten in einer Naturheilpraxis von den gesetzlichen
Krankenkassen selten übernommen werden.
Wenn Sie bei einer Privatkasse versichert ,als Beamter beihilfefähig sind oder eine Zusatzversicherung für
Heilpraktiker haben, kann der größte Teil der Behandlungskosten von dort übernommen werden.
Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn in wieweit Ihre Krankenkasse sich an den
Behandlungskosten beteiligt bzw. welche Behandlungen Sie vorher beantragen bzw. genehmigen lassen
müssen.
Ich empfehle Ihnen, Belege der Heilpraktiker-Rechnungen über´s Jahr zu sammeln und gegebenenfalls
als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt einzureichen.